Bevor Sie anrufen, wollen Sie vermutlich wissen, ob das alles seine Ordnung hat. Hier stehen die Antworten – ohne Beschönigung.
Ist eine Betreuungskraft aus Polen legal?
Ja, wenn die Entsendung korrekt läuft. Die Betreuungskraft bleibt bei ihrem polnischen Arbeitgeber angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Die A1-Bescheinigung und die Krankenversicherung stellt die polnische Sozialversicherung ZUS aus; verantwortlich dafür sind unsere polnischen Vertragspartner. Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Betreuungskraft weiterhin in Polen sozialversichert ist – das ist das Papier, nach dem im Zweifel gefragt wird.
Für alles, was der Vertrag nicht ausdrücklich regelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach EU-Recht.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Bei Schäden wird nach dem Verschuldensprinzip entschieden: Wer den Schaden verursacht hat, kommt dafür auf. Welche Fälle Ihre eigene Versicherung abdeckt, steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Wie gut spricht die Betreuungskraft Deutsch?
Wir arbeiten mit vier Stufen und sagen Ihnen vorab, welche Stufe die vorgeschlagene Kraft hat:
Stufe 1 – kommunikativ
Verständigung im Alltag, einfache Sätze.
Stufe 2 – kommunikativ plus
sicherer im Alltag, größerer Wortschatz.
Stufe 3 – gut
Gespräche über Alltägliches hinaus, auch am Telefon.
Stufe 4 – sehr gut
fließend, auch bei Arztbesuchen und Behördenfragen.
Welche Stufe sinnvoll ist, hängt von der Situation ab. Bei Demenz zählt oft Geduld mehr als Grammatik; wenn jemand viel telefoniert oder Termine begleitet werden sollen, lohnt sich eine höhere Stufe.
Arbeitszeit und Freizeit
24-Stunden-Betreuung heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Im Vertrag ist festgehalten:
Das entsendete Personal hat Anspruch auf eine angemessene Freizeit – ohne Aufsichtspflichten und mit der Möglichkeit, die Wohnstätte der zu betreuenden Person zu verlassen. Als Mindestmaß gilt ein freier Tag pro Woche sowie mindestens zwei bis drei Stunden Rückzugsmöglichkeit pro Tag.
Wie Sie das im Alltag regeln, besprechen wir vorab. Oft übernimmt in dieser Zeit ein Angehöriger oder ein ambulanter Dienst.
Was braucht die Betreuungskraft im Haus?
Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit WLAN. Es muss nicht groß sein, aber es muss ein Rückzugsort sein. Verpflegung und alles Weitere klären wir vorab miteinander.
Vertrag, Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit vereinbaren wir individuell – von der Urlaubsvertretung bis zur dauerhaften Betreuung.
- Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
- Verstirbt die betreute Person, endet der Vertrag 14 Tage später. In dieser Zeit organisieren wir die Rückreise der Betreuungskraft.
Und wenn es nicht passt?
Dann sagen Sie uns Bescheid, und wir suchen eine andere Betreuungskraft. Während der gesamten Vertragszeit bleiben wir Ihr Ansprechpartner – das ist der Unterschied zu einer reinen Vermittlung, die nach dem Vertragsabschluss verschwindet.
Offene Fragen?
Rufen Sie an. Wir nehmen uns die Zeit, auch für die unbequemen Fragen.